Die Einlagensicherung wurde innerhalb der europäischen harmonisiert und vereinheitlicht. Das heißt dass Banken mit Sitz in der EU diese Einlagensicherung gesetzlich gewähren, jeweils über den Sicherungsfonds des Landes in dem die Bank ihren Sitz hat.
Insgesamt sind 100.000 Euro je Kunde und Bank abgesichert.Bei einer deutschen Bank wird dies über die deutsche Einlagensicherung gewährleistet und bei Banken aus anderen EU Ländern, als Beispiel Banken aus Frankreich oder Banken aus Spanien eben der Einlagensicherungsfonds aus Frankreich bzw. Spanien.
Der Bezug bezieht sich auf Kunde und Bank. Was bedeutet das in einfachen Worten? Alle Anlagen eines Kunden werden auf die 100.000 Euro bei dem selben Kreditinstitut angerechnet.
Bsp. Girokonto 2.000 Euro, Tagesgeldkonto 30.000 Euro und Festgeldkonto mit 68.000 Euro sind zusammen genau 100.000 Euro und von der Einlagensicherung im Fall des Falles geschützt. Jeder Euro mehr nicht mehr. Also 100.000 Euro unabhängig von der Anzahl der Konten bei der gleichen Bank.
Weiteres Geld könnte auf eine weitere Bank in einer weiteren Anlage angelegt werden, da es eine neue Bank, nicht Filiale, ist und es gelten erneut 100.000 Euro pro Kunde. Das Hausbankprinzip das in Deutschland weit verbreitet angewendet wird ist in diesem Sinne hinderlich.
Weiter gibt es in Deutschland in den verschiedenen Bank-Verbünden noch zusätzliche „freiwillige" Einlagensicherungen, also die genossenschaftlichen Banken, die Sparkassen oder die ordentlichen Geschäftsbanken, besitzen, dies jedoch abseits der gesetzlichen Einlagensicherung und abhängig vor deren gültigen Bedingungen. Das ist ein zusätzliches Kann aber kein Muss.
Sonderregelungen für besonders schutzbedürftiges Kapital gibt darüber hinaus, in Deutschland, auch. Dazu zählt in der Regel aber nicht normal angelegtes Geld dass den Wert 100.000 Euro übersteigt, und diese Regelung sind stets in der gültigen Form nachzulesen.
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